Montag, 19.04.2021 • Wieder geschlossen

Posted on

Ab Montag, dem 19.04.2021 gilt somit auch im Kreis Euskirchen die Notbremsen-Regelung, die auf der Corona-Schutzverordnung vom 5.3.2021 (in der Fassung vom 19.4.2021) beruht. Das bedeutet:

  1. Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
  2. Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
  3. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  4. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
  5. Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.